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Deutschland hat im Jahr 2024 Änderungen in der Gesetzgebung verkündet

Um mit der kontinuierlich steigenden Inflationsrate fertig zu werden, hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2024 neue Richtlinien erlassen, die Sozialversicherung, Mindestlohn, persönliche Familienbeihilfen und andere politische Inhalte umfassen. Vor allem im Steuerbereich bringt die neue Regelung dem Steuerzahler neue Annehmlichkeiten und kann mindestens Hunderte Euro einsparen.

Anbei erhalten Sie von uns die wichtigsten Änderungen in der Gesetzgebung:

Beitragssätze und Rechengrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung

  1. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt auf 1,7%;
  2. Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt in 2024 stabil bei 14,6%;
  3. Der Beitrag in der Rentenversicherung beträgt in 2024 weiterhin 18,6% und der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt auf 3,40% - plus 0,6%;
  4. Beitragszuschlag für Kinderlose minus 0,25% Beitragszuschlag ab dem zweiten Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres;
  5. Der Beitrag in der Arbeitslosenversicherung beträgt ab 01.01.2024 weiterhin 2,60%;

Änderungen im Lohn- und Einkommensteuertarif sowie des Kindergeldes

  1. Der steuerliche Grundfreibetrag wird zum 01.01.2024 auf 11,604,00 € von 10,908 € angehoben. Für Paare, die sich für eine gemeinsame Anmeldung entscheiden, verdoppelt sich der persönliche Steuerfreibetrag auf 23,208 €;
  2. Der Kinderfreibetrag beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 für jedes Elternteil 3,192,00 Euro und der Betreuungsfreibetrag 1,464,00 Euro;
  3. Das Kindergeld beträgt in 2024 monatlich weiterhin 250 € pro Kind;
  4. Ab 2024 müssen Personen mit einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 277,826 € bzw. 555,651 € (Alleinstehende oder Paare mit gemeinsamer Steuererklärung) eine zusätzliche Steuer von 3% zahlen;

Gesetzlicher Mindestlohn

  1. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2024 12,41 €;
  2. Die Mindestlohnkommission hat auch bereits eine Anpassung für das Jahr 2025 vorgeschlagen. Für das Jahr 2025 soll der Mindestlohn 12,82 € betragen;
  3. Da sich die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch zum Mindestlohn entwickelt beträgt die Verdienstgrenze ab 01.01.2024 maximal 538,00 €;

Bei den oben genannten Änderungen handelt es sich um wichtige Änderungen in den neu erlassenen Richtlinien. Chinesische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, werden daran erinnert, auf die Einhaltung zu achten. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. ARTxDIGI und das professionelle Team deutscher Partner arbeiten zusammen, um mehr Möglichkeiten für Chinesische Unternehmen im Ausland zu schaffen. Wir bieten eine Vielzahl von Beratungs und Agenturdienstleistungen im Ausland an, darunter deutsches Unternehmertum, Investitionen und Einwanderung.

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